Was ist die Energiesparverordnung (EnEV)?Die Bundesregierung hat sich auf internationaler Ebene verpflichtet, den CO2-Ausstoß nachhaltig zu senken. Dies wurde bereits in der Vergangenheit durch verschiedene gesetzgeberische Maßnahmen versucht. Begonnen wurde mit dem Energieeinsparungsgesetz, dem die Wärmeschutzverordnungen von 1982 und 1995 folgten. Die Maßnahmen waren im Wesentlichen auf den Wärmedämmwert der Gebäudehülle ausgerichtet. Zur Heizanlage selbst wurden zum sparsamen Umgang mit der Energie getrennte Verordnungen, wie die Heizungsanlagenverordnung und die BImSchV mit der darin enthaltenen Novelle zur Kleinfeuerungsanlgenverordnung, erlassen. Mit der EnEV werden erstmals die Gebäudehülle und die Haustechnik in einer Verordnung zusammengefasst. Was ist neu bei der EnEV 2016?Seit dem 1. Mai 2014 gilt für Gebäude die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Ab dem Jahr 2016 erhöht diese Verordnung den energetischen Standard für Neubauten, sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude Gebäude tragen mit mehr als 40 % einen erheblichen Anteil am gesamten Energieverbrauch. Im Energieausweis werden zwei Werte dokumentiert, die die energetische Qualität eines Gebäudes kennzeichnen. Der Endenergiebedarf und der Primärenergiebedarf. Für Wohngebäude berechnet sich der maximal erlaubte jährliche Primärenergiebedarf für das neu geplante Wohngebäude anhand eines „virtuellen“ Referenz-Gebäudes. Ab dem 1.1.2016 wurde der zulässige Jahresprimärenergiebedarf um 25 % abgesenkt und der zulässige Transmissionswärmeverlust wurde auf den Höchstwert des Referenzgebäudes und der Tabelle 2, Anhang A beschränkt. Das Referenz-Wohngebäude hat die gleiche Geometrie, Baumaße, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das geplante Wohnhaus. Die Angaben für die Ausführung und technische Ausstattung des Referenzhauses stellt die EnEV in einer Tabelle bereit. Diese umfasst folgende Angaben:
Was ist der Jahres-Primärebergiebedarf? |
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